Ein absolutes „Muss“ ist die Private Haftpflichtversicherung. Nach dem Gesetz haftet jeder für den Schaden, den er einem Dritten zugefügt hat.
Der aus einem Schaden resultierende Schadenersatz kann sehr teuer werden. Bis der Schaden komplett ersetzt ist, geht die Haftung bis zur Pfändungsgrenze auf das gesamte Vermögen/Einkommen.
Bedenken Sie auch, dass Eltern ebenso für Schäden ihrer Kinder haften! Ganz wichtig: Familien sollten die Deliktunfähigkeit von Kindern bis zum 7.Lebensjahr in der Privathaftpflicht mitversichern.
Die Versicherungssumme der Privathaftpflicht sollte mindestens 3.Mio Euro pauschal betragen, höhere Versicherungssummen sind aber empfehlenswert.
Eine dauerhafte Reduzierung der Beiträge lässt sich durch einen so genannten Selbstbehalt erzielen.
Es gibt keine Haftpflichtversicherung, die alle denkbaren Schäden deckt, es werden vielmehr Haftpflichtversicherungen für verschiedene Bereiche angeboten.
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Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Empfehlenswert ist es, Überspannungsschäden ebenfalls mit zu versichern.
Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden.
Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, d.h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Die Hausratversicherung wird auch als verbundene Hausratversicherung bezeichnet. Dies bedeutet, dass die einzelnen versicherten Gefahren nur in Kombination abgeschlossen werden können und auch nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann
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Wenn Sie einen Unfall erleiden und anschließend bleibende körperliche Schäden davon tragen, dann greift die Unfallversicherung.
Wenn Unfallfolgen voraussichtlich länger als 3 Jahre bestehen bleiben, dann wird von einer „dauerhaften Beeinträchtigung“ gesprochen.
Die Unfallversicherung sollte in diesem Falle in erster Linie den Kapitalbedarf sichern.
Dazu zählen: Umbau von Auto und Wohnung, zusätzliche Hilfsmittel wie Therapien, welche die Krankenkasse oder andere Träger nicht übernehmen, sowie eine Hilfe für den Haushalt oder der Kinderbetreuung.
Sie leistet einen bestimmten Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme für körperliche Schäden(z.B. Daumen = 20% der Invaliditätssumme).
Ein wichtiger Faktor ist die Progression (Fortschritt).
Hierdurch steigen die Versicherungsleistungen bei höheren Invaliditätsgraden progressiv( fortschreitend) an.
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Eine Immobilie ist eine Anschaffung fürs Leben.
Die verbundene Wohngebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor Risiken, die sich aus Brand, Sturm/Hagel, Leitungswasserschäden sowie ggf. Frost- und Bruchschäden, ergeben (versicherte Gefahren).
Entsprechen dem Namen ist der Versicherungsgegenstand das Wohngebäude, sowie Gebäudezubehör wie Klingel, Briefkasten, Müllboxen (versicherte Sache) usw. Zusätzlich kann auch Zubehör, wie Carports, Gartenhäuser, Gehwegbefestigungen versichert werden.
Auch Einbaumöbel (Einbauküchen), die individuell für ein Gebäude gefertigt wurden, sind Gebäudezubehör und somit versichert.
Ziel der Wohngebäudeversicherung ist hierbei die Kostendeckung für den Wiederaufbau oder eine Sanierung des Gebäudes, sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (versicherte Kosten).
Auch Mietausfälle durch o.g. Schäden, übernimmt die Wohngebäudeversicherung.
Die Prämienberechnung der Wohngebäudeversicherung erfolgt entweder nach der Versicherungssumme 1914 oder nach Wohnflächenberechnung (qm).
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Der Abschluss einer Rechtsversicherung ist vor allem sinnvoll für „Vielfahrer (Verkehrs-Rechtsschutz) und bei drohenden Problemen am Arbeitsplatz (Berufs- Rechtsschutz).
Hierbei trägt die Versicherung die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer Interessen vor Gericht.
Als Personen versichert sind der Versicherungsnehmer, sowie sein Ehepartner oder Partner aus einer eheähnlichen Gemeinschaft sowie Kinder bis zu einer bestimmten Altersgrenze, längstens bis das Kind erstmalig eine dauerhafte berufliche Tätigkeit, antritt.
Die Deckungssumme sollte mindestens 250.000 € betragen.
Kein Versicherungsschutz besteht beispielsweise im Familien- und Erbrecht, beim Hausbau oder im kollektiven Arbeits- und Dienstrecht.
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Wenn Sie privat oder gewerblich einen Hund halten, sollten Sie eine zusätzliche Hundehaftpflicht abschließen, da diese –anders wie Katzen sowie andere zahme Kleintiere- nicht in der Privathaftpflicht, mitversichert sind.
Dabei sollten Kriterien wie Mietsachschäden an Wohnräumen, Deckschäden, ein weltweiter Auslandsaufenthalt sowie das private Hüten fremder Hunde, mit eingeschlossen sein.
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Wenn Sie privat oder gewerblich ein Pferd halten, sollten Sie ebenfalls eine zusätzliche Haftpflichtversicherung, abschließen, da auch diese nicht in der Privathaftpflicht mit versichert sind. Dabei sollten Schäden wie z.B. ein privates Tierhüter- Risiko, Deckschäden, Reitbeteiligungen, Flurschäden (z.B. Bissschäden an Bäumen) und das Fremd- Reiter- Risiko, abgedeckt werden.
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